Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht ist ein unscheinbares, von der Anwaltschaft im Allgemeinen eher vernachlässigtes Rechtsgebiet.
Für Hausverwalter allerdings ist es wichtig hier einen Anwalt zu haben, der Ihren Bedürfnissen entgegenkommt.
Vor allem sind es Hausgeldrückstände, die den Großteil der Verfahren ausmachen. In diesen Fällen biete ich Ihnen eine schnelle und reibungslose Abwicklung. In der Regel genügt die Übersendung der Wohngeldkontoauszüge, um am Ende einen Titel zu erhalten Aber auch bei notwendigen Rückfragen versuche ich diese auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die fehlenden Gelder sind schon lästig genug, so daß es den Mandanten so wenig Zeit wie möglich kosten soll, diesen dann hinterherzulaufen.
Trotzdem versuche ich, gerade in diesem Bereich aber auch eine gutes Verhältnis zwischen Wohnungseigentümern und Hausverwaltung aufrecht zu erhalten. Soweit hier keine anderen Vorgaben gemacht werden, versuche ich dementsprechend die Angelegenheiten möglichst außergerichtlich zu klären.
Die Abrechnung erfolgt hier grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, um auch der Eigentümergemeinschaft gegenüber eine klare Abrechnung zu ermöglichen. Falls eine Forderung gar nicht mehr regulär beizutreiben ist, berate ich Sie auch gerne bezüglich einer Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung.

Selbstverständlich übernehme ich neben der Geltendmachung von Hausgeldrückständen auch gerne alle anderen anfallenden rechtlichen Fragestellungen wie z.B. die Durchsicht eines Vertrages oder die Mithilfe bei der Vorbereitung der Eigentümerversammlung. Auch hier können Sie sich auf schnelle und unkomplizierte Erledigung Ihrer Wünsche verlassen.

F.Fricke
Rechtsanwalt
Am Erdbeerstein 46
61462 Königstein
06174/931852
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