Schuldenberatung / Verbraucherinsolvenzen

In dem Bereich der Schuldenberatung/Verbraucherinsolvenzen biete ich Ihnen eine umfassende und schnelle Betreuung an.

Hier versuche ich für Sie, soweit die Möglichkeit besteht, eine außergerichtliche Regelung mit den Gläubigern zu erreichen und mit Ihnen einen entsprechenden Abzahlungsplan zu erarbeiten.

Sollte die Verschuldungssituation keine Rückzahlungsmöglichkeiten bieten führe ich für Sie das notwendige vorgerichtliche Verfahren durch, um dann einen Antrag auf eine Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz stellen zu können.

Eine solche Insolvenz ermöglicht Ihnen unabhängig von der Schuldhöhe und der möglichen Rückzahlungsbeträge in jedem Fall nach Ablauf von 6 Jahren wieder schuldenfrei zu sein. Da die Pfändungsfreigrenze in Deutschland bei momentan mindestens 989 € für eine allein stehende Person liegt bleibt in der Regel auch noch genügend Geld zum Leben.

Die Kosten für meine Tätigkeit in einem solchen Verfahren werden in den meisten Fällen vom Gericht durch Beratungshilfe übernommen, es fällt nur eine Zuzahlung von 10 € an.
Für ALG-II-Empfänger ist das Verfahren immer kostenfrei In den meisten Fällen, in denen der Schuldner verheiratet ist und/oder Kinder hat, ebenso.
Auch in den Fällen in denen kein Anspruch auf Beratungshilfe besteht versuche ich meine Gebühren so gering wie möglich zu halten. Allerdings lohnt sich oftmals ein Verhandeln mit den Gläubigern schon deswegen, da diese dann oft auf einen Teil Ihrer Forderungen verzichten und kostenverursachende Maßnahmen wie die Zwangsvollstreckung einstellen.

Für weitere Fragen zu diesem Thema können Sie mich gerne anrufen oder per email kontaktieren.

F.Fricke
Rechtsanwalt
Am Erdbeerstein 46
61462 Königstein
06174/931852
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