Allgemeines Zivilrecht

Ob es um nicht bezahlte Rechnungen aller Art geht, Nachbarschaftsstreitigkeiten oder andere Rechtsstreitigkeiten im Alltag - auch hier biete ich Ihnen umfassende und schnelle Beratung an. Auch wenn der Weg zum Anwalt mit Kosten verbunden ist, die Sie zunächst selbst tragen müssen und ein Obsiegen nicht immer im vollen Umfang gewährleistet ist, lohnt der Weg zu mir. Zum einen kann die Rechtslage vorab bei einer Erstberatung auch ohne hohe Kosten erörtert werden und dann entsprechend entschieden werden, ob ein weiteres Vorgehen überhaupt Sinn macht. Auf diese Art und Weise können Sie sich kostengünstig darüber beraten lassen wie es um den eigenen Anspruch steht und gegebenenfalls dann weiter gegen den jeweiligen Schuldner vorgehen.

Ich halte dabei wenig von einem Rechtsstreit um jeden Preis sondern versuche vielmehr von vornherein die Risiken darzustellen und trotz der Aussicht auf ein Honorar auch von weiteren Schritten abzuraten, wenn diese keine Erfolgsaussichten versprechen.

Zivilverkehrsrecht

Ein Autounfall ist schnell passiert und trifft die Betroffenen unvorbereitet. Hier können im Vertrauen darauf, daß die gegnerische oder eigene Versicherung die Kosten schon tragen werden schnell Fehler gemacht, insbesondere bei der Anmietung von Mietwagen oder bei der Geltendmachung des entstandenen Nutzungsausfalles. Dabei genügt hier oft ein kurzes anwaltliches Gespräch (dessen Kosten meist sogar von einer Versicherung übernommen werden), um sich später nicht über hohe Rechnungen zu ärgern. In solchen Notfällen bemühe ich mich schnell mit den betroffenen Versicherungen in Kontakt zu treten, um vorab die wichtigsten Fragen zu klären, insbesondere die spätere Übernahme von Mietwagenkosten. Allerdings ist der Verzicht auf einen Mietwagen, soweit möglich, meist lukrativer. Bei schweren Schäden und länger dauernden Reparaturen ist der zu zahlende Nutzungsausfall meist hoch genug, um damit einen 1-2-wöchigen Mittelmeerurlaub zu bezahlen.

Arbeitsrecht

Auch im Bereich des Arbeitsrechtes biete ich Ihnen kompetente Beratung, allerdings muss hier gleich mit dem Vorurteil aufgeräumt werden, daß es in allen Fällen eine Abfindung gibt und diese auch noch hoch ausfällt. Der Regelfall (wenn es denn eine Abfindung gibt) ist eine halbes Monatsgehalt für jedes Arbeitsjahr, in dem man bei dem kündigenden Arbeitgeber beschäftigt gewesen ist. Die Traumsummen die Fußballspieler, Politiker und ehemalige Manager von Telekommunikationsfirmen erhalten sind leider selten zu bekommen.
Wichtig ist in jedem Fall schnelles Handeln, da die Fristen im Arbeitsrecht relativ kurz sind. Dies sollten Sie im Hinterkopf behalten, auch wenn Ihnen aktuell keine Kündigung droht.

F.Fricke
Rechtsanwalt
Am Erdbeerstein 46
61462 Königstein
06174/931852
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